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Fahrzeug-Rechner
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Geeignete Rollstühle:
- Nahezu alle Aktiv- Rollstühle, starrahmen oder faltbar bis max. 38Kg.
Vorteilhaft:
- Rollstühle ohne Hinteranbauten im Radachsbereich und Rollstühle mit wenig oder keinem Rahmenverlauf unter und hinter der Radachse
- Bei Rollstühlen mit E-Fix Antrieb müssen die Alber-Pendelkippstützen bei ungefalteter Verladung und ausreichender Verladeöffnung nicht abgenommen werden.
Einschränkungen:
- Aktivrollstühle mit starren Kippstützen die nicht nach vorne geschwenkt werden können:
- Aktivrollstühle mit Restkraftverstärkern oder elektr. Hilfsantrieben z. B. e-Motion oder E-fix müssen Kippschutze bei gefalteter Verladung abgenommen bzw. nach vorne geklappt werden.
- Rollstühle mit separater Batterie z. B. e-fix (ausgenommen Nabenbatterie) muss die Batterie geteilt oder hinter der Achse angebracht sein.
- Schieb- oder Zughilfen z.B. Smoov, ePilot o.Ä. müssen für die Verladung abgenommen werden.
Nur bedingt mögliche Rollstühle:
- Rollstühle mit einem Eigengewicht von mehr als 38 Kg
- Rollstühle mit horizontalem Faltmechanismus oder mit weit herausstehend Hinteranbauten, die nicht entfern werden können. z.B. Invacare Myon -> nur möglich bei Fahrzeugen mit werkseitiger Schiebetüre und ausreichender Ladeöffungshöhe. Küschall Champion -> Faltmechanismus muss verändert werden, so dass er nach vorne knickt.
Hinweise zur Fahrzeugauswahl:
- Bei Fahrzeugen mit (klappbarem) Sitzgestell unter der Rücksitzbank-Polsterfläche ist standardmäßig die wahlweise Nutzung des Verladesystems und der Sitzbank nicht möglich. Hierzu ist eine weitere Anpassung der Sitzkonstruktion durch den Umbaupartner erforderlich.
- Fahrzeuge mit Schiebedach / Panoramadach haben i. d. R. eine verringerte Innenraumhöhe. Standardmäßig sind bei den auswählbaren Fahrzeugmodellen die Innenraumhöhenmaße ohne Schiebedach / Panoramadach angegeben.
Anmerkung